fzulg oder das Forschungsförderungsgesetz ist ein neues Steuervergünstigungsgesetz, das von der deutschen Regierung im Januar 2020 eingeführt wurde. Es ermöglicht deutschen Unternehmen, einen Steuerfreibetrag von bis zu 25 % für Ausgaben für innovative Projekte zu beantragen. Wie der fzulg berechnet wird, richtet sich nach den Forschungs- und Entwicklungsausgaben des Unternehmens im vergangenen Jahr. Der Freibetrag deckt bis zu 25 % der förderfähigen F&E-Kosten ab und ist auf 4 Millionen Euro an erklärten Ausgaben begrenzt, was einem Gesamtbetrag von bis zu 1 Million Euro pro Unternehmen und Jahr entspricht. Die Ausgaben sind nur einmal förderfähig und können nicht in verschiedenen Formen von Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und Gutschriften geltend gemacht werden.
Die Mittel werden in Form einer Steuergutschrift auf künftige Steuererklärungen angerechnet oder direkt eingezahlt, wenn der Betrag die Vorjahreserklärung übersteigt. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Rückerstattung möglich.
Welche Unternehmen kommen für die fzulg in Frage?
Der Zuschuss in Höhe von bis zu 1 Mio. EUR ermöglicht eine Steuererstattung für deutsche KMU und Großunternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Angriff nehmen wollen. Sie gilt für jedes Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Der Zuschuss wird unabhängig vom Geschäftsergebnis steuerlich angerechnet. Das Unternehmen muss bei der örtlichen Handelskammer eingetragen sein und eine klar definierte Struktur aufweisen. Der Industriesektor wie z. B.: Pharmazeutik, Automobil, Luftfahrt, Kosmetik, IT, Chemie, Biologie, Energie, Elektronik, Optik und dergleichen kommen für die fzulg in Frage.
Das Projekt muss sich mit wissenschaftlichen und technischen Fragen befassen und Lösungen durch technologische Innovationen vorschlagen, die das Unternehmen in seinem aktuellen Bereich vorantreibt. Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die am oder nach dem 1. Januar 20220 begonnen wurden, sind förderfähig und die Förderfähigkeit kann im Frascati-Handbuch überprüft werden.
Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die für die fzulg-Steuervergünstigung in Frage kommen, sollten den folgenden drei Hauptkategorien entsprechen:
- Grundlagenforschung
- Angewandte oder industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Die Art des Forschungs- und Entwicklungsprojekts bestimmt, ob das Unternehmen Anspruch auf die fzulg-Steuervergünstigung hat. Außerdem muss das Forschungs- und Entwicklungsprojekt den geltenden Steuer- und Abgabenrichtlinien entsprechen.
Wie beantragen Sie die fzulg?
Es ist wichtig, dass Sie wissen, ob Ihr Projekt innovativ genug ist und welche Risiken mit der Durchführung des Projekts verbunden sind. Sie reichen Ihren Antrag am Ende des Steuerjahres ein, das auf die Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten folgt. Für den Antrag ist eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit des FuE-Projekts erforderlich. Die beste Förderstelle, um die Förderfähigkeit zu prüfen, ist die firstblue Fördermittelberatung.
Mit über 25 Jahren Erfahrung bietet sie Unternehmen in Deutschland, Belgien und den Niederlanden Fördermittelunterstützung an. Hier prüft ein Team erfahrener Spezialisten Ihr Projekt, ob Ihre Innovation für das Forschungsförderungsgesetz geeignet ist, und Sie können Fragen zur Forschungsförderung stellen. Die Experten unterstützen Sie kostenlos bei der Bewertung Ihres Vorhabens, helfen Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Antrags und bei der Beschaffung der notwendigen Mittel, die Sie für eine erfolgreiche Durchführung Ihres Projekts benötigen. Nach der Prüfung der Förderungswürdigkeit können Sie auf der Website firstblue.com einen Termin mit den Experten vereinbaren und werden so schnell wie möglich betreut. Sie wollen alles aus sich herausholen, nicht wahr? Wir machen es Ihnen viel einfacher. Surfen Sie auf der Website und finden Sie, was Sie suchen. Viel Glück mit